Datenerfassung:
Die hier publizierten Qualitätsangaben sind verlässliche Erfahrungswerte, welche sich auf eine Zeitspanne von 1 Jahr beziehen. Die Daten werden jährlich aktualisiert. Die Angaben beziehen sich auf das Trinkwasser im Verteilnetz der Wasserversorgung. Die angegebenen Werte unterliegen teilweise saisonalen und betrieblichen Schwankungen. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass die Werte immer genau im angegebenen Bereich liegen. Hingegen muss die einwandfreie Trinkwasserqualität jederzeit gegeben sein.
Ereignisse wie Verschmutzungen und deren Bewältigung werden unter "Allgemeine Beurteilung" inklusive den ergriffenen Massnahmen ausgewiesen. Wird eine Trinkwasserverschmutzung festgestellt, muss die Wasserversorgung die Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbar informieren.
Oberhasli
Einzugsgebiet
Umfasst Oberhasli und das Industriegebiet Klein Ibig der Gemeinde Niederhasli
Allgemeine Beurteilung
Alle Proben entsprachen den mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Datum
07.04.2022
Mikrobiologische Messwerte
Durchschnittswert
6
KBE/ml
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 300 KBE/ml
Die aeroben mesophilen Keime (AMK) umfassen alle in der Umwelt vorkommenden Mikroorganismen (Bakterien, Hefen, Pilze), die bei Standardbedingungen (30°C, Luftsauerstoff, 72 h) wachsen. Es handelt sich dabei um einen Indikator für die allgemeine Keimbelastung im Roh- und Trinkwasser - AMK sind keine Krankheitserreger.
Gemessen werden die Bakterien, in dem man einen Milliliter Probe in einer Agar-Nährlösung in einer Petrischale eine gewisse Zeit wachsen lässt. Danach werden die sich bildenden Bakterienkolonien ausgezählt. Die Messeinheit ist „Kolonie-bildende-Einheiten pro Milliliter KBE/ml“. Mit nn wird der Wert „nicht nachweisbar“ bezeichnet.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV}
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Durchschnittswert
0
KBE/100ml
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: nicht nachweisbar
Enterokokken sind Darmbakterien von Mensch und Tier und sind in den meisten Fällen nicht gesundheitsschädigend. Diese Bakterien dienen als Indikator für fäkale Verunreinigungen (Gülle, Abwasser, etc.), sie können länger im Trinkwasser überleben als E. coli-Bakterien. Gemessen werden die Bakterien, in dem man einen Milliliter Probe in einer Agar-Nährlösung in einer Petrischale eine gewisse Zeit wachsen lässt. Danach werden die sich bildenden Bakterienkolonien ausgezählt. Die Messeinheit ist „Kolonie-bildende-Einheiten pro 100 Milliliter, kurz KBE/100ml“. Mit nn wird der Wert „nicht nachweisbar“ bezeichnet.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV}
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Durchschnittswert
0
KBE/100ml
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: nicht nachweisbar
E. coli sind Darmbakterien von Mensch und Tier und sind in den meisten Fällen nicht gesundheitsschädigend. Diese Bakterien dienen als Indikator für fäkale Verunreinigungen (Gülle, Abwasser, etc.).
Gemessen werden die Bakterien, in dem man einen Milliliter Probe in einer Agar-Nährlösung in einer Petrischale eine gewisse Zeit wachsen lässt. Danach werden die sich bildenden Bakterienkolonien ausgezählt. Die Messeinheit ist „Kolonie-bildende-Einheiten pro 100 Milliliter, kurz KBE/100 ml“. Mit nn wird der Wert „nicht nachweisbar“ bezeichnet.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
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Chemische Messwerte
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: -
Wasser fliesst über Steine, Schotter und durch den Untergrund. Dabei nimmt es wertvolle Mineralien auf. Je mehr Kalk- und Magnesiumteilchen gelöst werden, desto härter wird es. Dies beeinträchtigt die Qualität des Wassers nicht, sondern verhilft dem Wasser gar zu einem besseren Geschmack. Das Wasser wird in der Schweiz gemäss Lebensmittelgesetz in sechs Härtestufen (von sehr weich bis sehr hart) eingeteilt, welche in französischen Härtegraden ºfH angegeben wird. Bei Enthärtungs- und Entsalzungsanlagen im Haushalt soll die Gesamthärte im Trinkwasser nicht unter 7 - 15fH fallen.
1 °fH entsprechen 10 mg/l Kalziumkarbonat
1 °fH entsprechen 0.56 °dH
1 °dH entsprechen 1.78 °fH.
Die Gesamthärte beeinflusst die Waschmitteldosierung. Bitte beachten Sie unseren Beitrag unter www.trinkwasser.ch/waschen.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
80
mg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: -
In der Umwelt kommt Kalzium nur in gebundener Form als Bestandteil von Mineralien vor. Zu diesen Mineralien gehören z. B. Kalkstein (auch als Calcit, Kalkspat oder Marmor), Kreide und Gips. Mit einem Körperbestand von 1–1,1 kg ist Kalzium, der mengenmäßig am stärksten vertretene Mineralstoff im menschlichen Organismus. Kalzium braucht der Körper für den Aufbau von Knochen und Zähnen sowie für die Blutgerinnung und die Muskeltätigkeit. Der Tagesbedarf liegt bei etwa 800 mg. Reich an Kalzium sind Milchprodukte, Gemüse, Hülsenfrüchte und Mandeln. Trinkwasser enthält häufig gut resorbierbares Kalzium, der Kalziumbedarf kann jedoch nur teilweise durch Wasser gedeckt werden.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 200 mg/L
Natrium gehört zu den zehn häufigsten Elementen in der Erdhülle und kommt dabei in zahlreichen natriumhaltigen Mineralen im Land- und Meeresboden vor. Natrium spielt im Säure-Basen-Haushalt und in den Verdauungssäften eine wichtige Rolle. Die Natriumzufuhr erfolgt im Wesentlichen in Form von Kochsalz (NaCl). Die Kochsalzzufuhr ist in der Schweiz mehr als ausreichend. Durch das Enthärten des Wassers mittels Ionenaustauscher steigt die Natriumkonzentration im Trinkwasser an. Ab 200mg/l kann man Natrium geschmacklich wahrnehmen
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
20.5
mg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: -
Magnesium kommt in der Natur vor allem als Mineral vor in Form von Carbonaten, Silicaten, Chloriden und Sulfaten. Der Körper braucht Magnesium, um Knochen sowie viele Enzyme aufzubauen. Enzyme ermöglichen biochemische Stoffwechselreaktionen. Magnesium verhindert Muskelkrämpfe. Erwachsene brauchen täglich um die 500 mg Magnesium. Es ist vor allem in Fleisch und Milchprodukten enthalten.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
4.2
mg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 40mg/l
Nitrate sind Salze der Salpetersäure und kommen natürlicherweise in der Umwelt vor. In der Landwirtschaft werden Nitrate als Düngemittel (auch in der Form von Jauche) eingesetzt. Sie können direkt von pflanzlichen Organismen als Stickstoffquelle aufgenommen und verwertet werden. Nitrat im Schweizer Wasser stammen zum grössten Teil aus Dünger und ist ein Beispiel für einen unerwünschten Wasser-Bestandteil. Im Grundwasser, der wichtigsten Trinkwasserressource in der Schweiz, liegt der Nitratgehalt zwischen einigen mg/l (z.B. in den Gebirgslagen, wo kaum Dünger verwendet werden und wo der Boden stickstoffarm ist) und bis zu über 40 mg/l in Gebieten mit Intensivlandwirtschaft.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
Erfahrungswerte beziehen sich auf nicht oder wenig durch menschliche Aktivitäten beeinflusstes Trinkwasser. Sie dienen als Hilfe bei der Beurteilung eines Wassers.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
13.4
°C
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: -
Erfahrungswerte: 8-15C.
Bei echtem Grundwasser treten geringe jahreszeitliche Temperaturschwankungen auf. Temperaturen unter 5 °C werden beim Trinken als unangenehm empfunden. An der Zapfstelle des Bezügers gilt für kaltes Trinkwasser,
nach Vorlauf bis zur Temperaturkonstanz, eine Höchsttemperatur von 25 °C.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
Erfahrungswerte beziehen sich auf nicht oder wenig durch menschliche Aktivitäten beeinflusstes Trinkwasser. Sie dienen als Hilfe bei der Beurteilung eines Wassers.
TBDV, Anhang 2.
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Durchschnittswert
0.8
mg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: -
Kalium kommt in der Natur nur als Kation in Kaliumverbindungen (Kaliumsalze) vor.Wasserlösliche Kaliumsalze werden als Düngemittel verwendet. Kalium hat im menschl. Körper eine tragende Rolle für die Funktionsfähigkeit der Zellen im Allgemeinen und von Nerven und Muskeln im Besonderen.Der Tagesbedarf liegt bei zirka 2 Gramm. Kalium ist in den üblichen Lebensmitteln - vorwiegend in pflanzlichen - in ausreichender Menge enthalten.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
5.2
mg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 250 mg/l
Chlorid spielt eine Rolle im Säure-Basen-Haushalt des menschlichen Körpers. Die minimale Zufuhr an Chlorid entspricht weitgehend dem Bedarf an Natrium. Chlorid wird vor allem in Verbindung mit Natrium als gelöstes Natriumchlorid (Kochsalz) aufgenommen. Zuviel Chlorid (über 200mg/l) im Wasser schmeckt denn auch salzig. Sofern ein erhöhter Chloridgehalt nicht geologisch bedingt ist, deutet er auf eine Beeinflussung durch Dünger, Abwasser aller Art oder Sickerwasser aus Abfalldeponien hin. Eine weitere Chlorid-Quelle könnte auch das Streusalz im Winter sein, das zu hohen Ausschlägen in strassennahen Fassungen führen kann.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
14.8
mg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 250mg/l
Erhöhte Sulfatgehalte können geologisch bedingt sein oder auf eine Verunreinigung z.B. durch Sickerwasser aus Bauschuttdeponien hinweisen. Gesundheitlich sind höhere Sulfatgehalte unbedenklich, sofern die
Magnesiumgehalte nicht über dem Erfahrungswert liegen. Sulfat aktiviert die Gallen- und Dund Darmtätigkeit. Sulfat kann deshalb als Verdauungshilfe dienen, kann aber bei hohen Konzentrationen abführend wirken.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
n.n
mg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 1.5mg/l
Fluoride kommen in Form vieler Mineralien in der Natur vor. Es ist insbesondere Bestandteil von Knochen und Zähnen. Es hat bereits bei geringen Konzentrationen eine Karies hemmende Wirkung. Der Fluoridgehalt der meisten Lebensmittel ist gering. Teilweise wird Fluorid über Speisesalz aufgenommen.
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
TBDV, Anhang 2.}
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Durchschnittswert
7.37
Zahl
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: -
Richtwerte: 6.8 - 8.2
Der pH-Wert ist ein Mass für den sauren oder basischen Charakter einer wässrigen Lösung. Bei sehr weichen, wenig gepufferten Wässern kann der pH-Wert stark variieren und bis auf ca. 6 absinken. Nach einer Aufbereitung (Entsäuerung) kann ein pH - Wert bis zu 9.2 toleriert werden.
Aus gesundheitlicher Sicht stellen pH-Werte unter 7.0 kein Problem dar, falls man entsprechend korrosionsbeständige Materialien einsetzt (Kunststoff, nichtrostender Stahl, Spezialbeton).
Erläuterung gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) Art.3.2:
Trinkwasser muss die Mindestanforderungen nach den Anhängen 1-3 erfüllen. Das heisst, die Höchst- oder Richtwerte dürfen nicht überschritten werden.
Richtwerte beziehen sich auf nicht oder wenig durch menschliche Aktivitäten beeinflusstes Trinkwasser. Sie dienen als Hilfe bei der Beurteilung eines Wassers.
TBDV, Anhang 2.}
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Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888
Durchschnittswert
n.n
µg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 0.1 µg/l
Nachweisgrenze: <0,01 µg/l.
Messungenauigkeit: ca. +/-30%
Die Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888 ist ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil, ein Fungizid, welches seit den 70er Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Der gesetzliche Höchstwert gilt erst seit dem Sommer 2019.
Der Wirkstoff Chlorothalonil ist seit Januar 2020 verboten in der Schweiz. Die Abbauprodukte dürften aber noch Jahre im Trink- und Grundwasser nachweisbar bleiben.
Wichtig: Auch bei einer allfälligen Höchstwertüberschreitung kann das Trinkwasser weiterhin konsumiert werden. Das Trinken von Hahnenwasser ist sicher. Der gesetzliche Höchstwert von 0.1 Mikrogramm/Liter ist ein Vorsorgewert und daher sehr tief angesetzt. Eine Überschreitung deutet auf ein Qualitätsproblem im Grundwasser hin, das mittelfristig durch Wasserversorger und Behörden zu beheben ist. Der Höchstwert der Chlorothalonil-Metaboliten erlaubt aber keine Aussage darüber, ob eine Überschreitung effektiv gesundheitliche Auswirkungen hat.
TBDV, Anhang 2.}
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Chlorothalonil-Sulfonsäure R471811
Durchschnittswert
n.n
µg/l
Höchstwerte und weitere Infos
Höchstwerte gemäss Schweizer Lebensmittelgesetzgebung
Höchstwert: 0.1 µg/l
Nachweisgrenze: <0,01 µg/l.
Messungenauigkeit: ca. +/-30%
Die Chlorothalonil-Sulfonsäure R471811 ist ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil, ein Fungizid, welches seit den 70er Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Der gesetzliche Höchstwert liegt bei 0.1 µg/l und gilt erst seit Januar 2020, da der Wirkstoff Chlorothalonil bei einer Neubeurteilung in eine höhere Gefahrenklasse eingestuft wurde.
Der Wirkstoff Chlorothalonil ist seit Januar 2020 verboten in der Schweiz. Die Abbauprodukte dürften aber noch Jahre im Trink- und Grundwasser nachweisbar bleiben.
Wichtig: Auch bei einer allfälligen Höchstwertüberschreitung kann das Trinkwasser weiterhin konsumiert werden. Das Trinken von Hahnenwasser ist sicher. Der gesetzliche Höchstwert von 0.1 Mikrogramm/Liter ist ein Vorsorgewert und daher sehr tief angesetzt. Eine Überschreitung deutet auf ein Qualitätsproblem im Grundwasser hin, das mittelfristig durch Wasserversorger und Behörden zu beheben ist. Der Höchstwert der Chlorothalonil-Metaboliten erlaubt aber keine Aussage darüber, ob eine Überschreitung effektiv gesundheitliche Auswirkungen hat.
TBDV, Anhang 2.}
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Herkunft des Wassers
Herkunft
Das Zugekaufte Wasser stammt von der Wasserversorgung Furttal (GWF) und ist meist Seewasser, aber z.T. auch Grundwasser aus dem Furttal oder dem Tösstal.
Aufbereitung von Quellwasser
Desinfektion
Weitere Informationen
Die Desinfektion ist das häufigste Aufbereitungsverfahren in der Wasserversorgung. Sie gewährleistet die Hygiene des Trinkwassers. Die Desinfektion hat zum Ziel Krankheiten zu vermeiden, die über das Trinkwasser übertragen werden. Dazu müssen Krankheitserreger (Mikroorganismen: Protozooen, Bakterien, Viren) abgetötet werden. Das geschieht durch ultraviolette (UV-) Strahlung oder chemische Oxidationsmittel. In der Praxis der Schweizer Wasserversorgungen ist der Einsatz von chemischen Oxidationsmitteln wie O3 (Ozon), ClO2 (Chlordioxid) weit verbreitet. In kleinen Wasserversorgungen wird oft eine Behandlung mit UV eingesetzt.
Bemerkungen
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